Versicherung - Rückerstattung

Therapien bei -110°C

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Gesundheit zahlt sich aus

In Österreich kann die Kältetherapie von den staatlichen Krankenkassen eventuell erstattet werden, wenn sie medizinisch notwendig ist und von einem Arzt verordnet wurde.

Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für eine Rückerstattung variieren jedoch je nach Versicherungsträger und individuellem Versicherungsvertrag (z.B. SVS, ÖGK etc.).

Im Rahmen medizinisch indizierter Ursachen ist die Refundierbarkeit der Behandlungskosten vorab mit der jeweiligen Krankenkasse abzustimmen.

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Rückerstattung erhalten

Um eine Rückerstattung für die Kältetherapie zu erhalten, sollten sich Kund:innen zunächst an Ihren behandelnden Arzt wenden und ihn um eine ärztliche Verordnung für die Kältetherapie bitten. Anschließend können Sie diese Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und um eine Kostenübernahme ersuchen.

Es ist ratsam, vorab bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob die Kältetherapie in Ihrem konkreten Fall erstattet wird und welche Unterlagen Sie für die Rückerstattung einreichen müssen.

Privat-Krankenversicherung ZUSATZVERSICHERUNG

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kältetherapie möglicherweise nicht in allen Fällen von den Krankenkassen erstattet wird, insbesondere wenn sie als alternative oder ergänzende Therapie angewendet wird. In solchen Fällen können private Zusatzversicherungen möglicherweise eine Rückerstattung anbieten.

Mehrere private Krankenversicherungen übernehmen jedoch die Kosten für die effektive Kältetherapie bei -110°C Lufttemperatur. Im Rahmen von Kuren und/oder Reha-Aufenthalten können sich KundInnen bereits im Vorfeld über die Kostenübernahme bei den jeweiligen Versicherungsträgern erkundigen, mit dem Verweis auf die Wirkung der Kältetherapie.

Argumentation für die Versicherungsträger WIRKUNG BEI -110°C LUFTTEMPERATUR